Eigene Darstellung (2019): das Bild zeigt ca. 47 Einfamilienhäuser (EFH). Die beiden aktuellen Bebauungsgebiete, die beschlossen werden sollen (s.u.), ermöglichen insgesamt 135 Wohneinheiten, davon 79 EFH und 56 Wohnungen.

 

 

Kurzzusammenfassung

Die Sondersitzung behandelte die Bebauungsprojekte des Schäferweges in Vehlefanz mit dem Ziel, die Pläne vor den Kommunalwahlen (09. Juni) zu beschließen. 

Die zwei B-Pläne umfassen 135 Wohneinheiten (79 EFH und 56 Wohnungen) und werden die Einwohnerzahl von Vehlefanz perspektivisch um 17- 21% ansteigen lassen. 

Damit wird sich der Ort verändern und von 1.868 Einwohnern (Stand 2023*) auf über 2.200 Einwohner wachsen. Berechtigterweise sorgen sich Anwohner und Bürger und wünschen sich Gehör für Ihre Anliegen bei der Verwaltung und den Gemeindevertretern. 

  • Welche Vorteile bringen die Baugebiete den heutigen Bürgern in Oberkrämer und der Gemeinde allgemein?
  • Was kostet es die Gemeinde?
  • Warum wird nicht mehr bezahlbarer Wohnraum in Form von Mietwohnungen geschaffen?

Solche und viele weitere Fragen hätten die Mitglieder des Gremiums stellen können. Es wurde keine einzige Frage von den Gemeindevertretern gestellt. 

Einwendungen der Anwohner zu Vorentwürfen blieben weitestgehend unberücksichtigt. Die Antworten auf mitgebrachte Bürgerfragen waren daraufhin vorbereitet, die Fragen “wegzubügeln”. 

In Anbetracht dessen, dass bald Kommunalwahlen sind, ist es noch irritierender, dass  an dieser Stelle so wenig Mut zur Debatte aufgebracht wird, um sich für unser zu Hause und seine Bewohner zu engagieren.

*Quelle: oberkraemer.de www.oberkraemer.de/politik-verwaltung/die-gemeinde/einwohnerstatistik/

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Teilnehmer 

Ausschussmitglieder:

  • BfO Rene Stange, Dirk Jöhling (Versammlungsleiter)
  • SPD Hr. Schröder für Dr. Uta Hoffmann 
  • Fraktion FWO/B90/Grüne/Volt C. Schneider für J. Ditt 
  • Fraktion FWO/B90/Grüne/Volt J. Gad 
  • AfD Rene Dietrich

 Weitere Anwesende:

  • Ortsvorsteher: Hr. Ostendorf, Hr. Gediga
  • Verwaltung: Bürgermeister W. Geppert, Hr. Eger, Fr. Schmiel, 
  • Planungsbüro: Fr. Ludewig, Protokollanten 
  • Bürger: ca. 25 Einwohnerinnen und Einwohner

TOP 1: Eröffnung der 25. Sitzung durch den Versammlungsleiter

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung - Kein Einwand

TOP 3: Einwohnerfragestunde

  • Frage:  Zunächst wurde nach der Planstraße A im Bebauungsplanentwurf 82/2022 gefragt, die trotz der Stellungnahmen von Anwohnern nicht in zwei Sackgassen geändert, sondern weiterhin als Durchgangsstraße die Autofahrt von der Bärenklauer Straße durch das Baugebiet zum Schäferweg konzipiert ist. Warum ist die Straße nicht geteilt worden, um den Durchgangsverkehr zu verhindern?
  • Antwort: Aus der Sicht von Herrn Jöhling wurde die Frage ausreichend beantwortet. Für ihn steht fest, dass diese Straße NUR von Anwohnern genutzt wird. Das andere ist die Antwort der Träger, deren Empfehlungen zu folgen ist. Im Übrigen bezieht die Verwaltung sich zur Begründung darauf, dass nur so ein ausreichender Rettungsweg für die Feuerwehr gewährleistet werden kann.
  • Frage: Warum wurden nach der Anhörung der Bürgerinnen und Bürger deren Eingaben nicht berücksichtigt und der ursprüngliche Entwurf des Bebauungsplanes nicht geändert? Stattdessen wurden teilweise nicht einmal die Begründungen überarbeitet. 
  • Antwort: Frau Ludewig führt aus, dass seit 10 Jahren seitens der Gemeinde geplant wird - man malt sich das Schlimmste aus - aber Immissionsschutzgutachten und Verkehrsgutachten ergeben, dass keine Probleme zu erwarten sind. Wegen neuer Zufahrt über Bärenklauer Str.: Sollte es der Fall sein, dass die kleine Straße als Durchfahrt benutzt wird, obwohl 30km/h ausgewiesen sind, selbst wenn sie dann so viel mehr genutzt wird, dann könnte man ein Straßenschild aufstellen. Wenn die Straße nicht sein würde, müsste ein Wendehammer gemacht werden, der genauso viele Bäume kostet. Die Wurde nicht neu geprüft, sondern aus dem Feststellungsbescheid kopiert. Die Argumente sind immer noch dieselben.
  • Frage: Die Anwohner in Vehlefanz haben in den letzten Jahren schon viel Lebensqualität verloren: 
    • durch den Ausbau des Schäferwegs entstand 5 x mehr Verkehr, 
    • durch Autobahn erhöhte sich gesundheitsschädlicher Lärm und 
    • durch das Gewerbegebiet stieg die LKW-Lärmbelastung weiter an. 
    • Wer war denn von der Gemeindevertretung mal vor Ort, um sich die Gesamtsituation und Auswirkungen der neuen Bebauungspläne anzuschauen? Wer kennt die Örtlichkeiten, über die befunden wird? Warum werden nicht nacheinander Baugebiete beschlossen?
  • Antwort: Die im Bauausschuss anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung wollen diese Fragen nicht beantworten. Wie während der gesamten Sitzung sagen die Mitglieder des Bauausschusses und auch die anwesenden Verwaltungsvertreter einschließlich des Bürgermeisters nicht ein einziges Wort. An einer Beruhigung der anwesenden Einwohner/innen von Oberkrämer und insbesondere Vehlefanz scheint keinerlei Interesse zu bestehen. Herr Jöhling erklärt, alle hätten die Chance gehabt, „sich schlau zu machen, das Resultat sehen wir heute“ – er meint die vorliegenden Entwürfe der Bebauungspläne. Insofern wurden Einwendungen vorab ermöglicht und geprüft, die notwendigen Beschlüsse werden jetzt gefasst. Dabei weist Herr Jöhling darauf hin, dass die notwendigen Unterlagen (für die Entwürfe der Bebauungspläne insgesamt mehr als 1.000 Seiten) mit der Sitzungseinladung an die Mitglieder des Bauausschusses versandt wurden, ihnen also bekannt sein müssen.
  • Frage: Eine Bürgerin fragt nach, wie der Eigentümer der Grundstücke verpflichtet wird, bei der Vergabe die „Gemeindekinder“ zu bevorzugen (wie es in einer anderen Gemeinde erfolgt ist), um ausreichend Wohnraum für Jugendliche aus der Gemeinde zu schaffen (Hinweis auf Schreiber Zitat). 
  • Antwort: Herr Jöhling erklärt, eine solche Verpflichtung sei dem Investor nicht auferlegt worden. Aber Herr Richter habe versichert, dass Anfragen aus Vehlefanz zuerst berücksichtigt würden 
  • Frage: Ein Bürger fragt, ob eine Entlastung des Bereiches zu erzielen sei, indem man die Durchgangsstraße des Baugebietes als Einbahnstraße regelt! 
  • Antwort: Ludewig erklärt, dass dies mehr Verkehr verursachen würde und insofern nicht zielführend ist. Die Schäferweg-Situation werde durch die nach dem Entwurf des Bebauungsplans vorgesehenen Maßnahmen nur besser.

     

  • Frage: Eine Bürgerin weist darauf hin, dass der Schäferweg erst zur Rennstrecke geworden ist, als Ortsschilder versetzt wurden. Wann kann das Tempo 30 Schild aufgestellt werden? Der Schäferweg sei wegen der festzustellenden Raserei jetzt nicht mal mehr als Schulweg für die Schulkinder geeignet. Auch der Reiterhof warte dringend auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung.
  • Antwort: Frau Ludewig weist auf das erstellte Verkehrsgutachten des renommierten Sachverständigen hin, das sicher fachgerecht durchgeführt wurde.  Viele Fachbehörden seien an der Prüfung beteiligt gewesen. Aber erst, wenn die Straße umgewidmet wird - nach der Erschließungsstraße - kann die Beschilderung durch die Untere Straßenverkehrsbehörde veranlasst werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde nur innerhalb des Ortes Regelungen treffen könne, der Reiterhof liegt außerhalb.
  • Frage:Eine Bürgerin bittet im Bereich der Ausgleichsfläche des Entwurfes des Bebauungsplanes 80/2021 darum, dass der Zaun geschlossen werden muss, weil dort Rehe drin “stecken bleiben”
  • Antwort: Herr Eger nimmt es auf und wird das Problem lösen.
  • Frage: Eine Bürgerin weist auf einen Widerspruch hin zur Schule/Kita-Bedarfsplanung: Einerseits würde erklärt, dass die vorhandenen Kapazitäten ausreichten, aber andererseits wurde im Finanzausschuss und im Sozialausschuss darauf hingewiesen, dass wegen Raumnot einige Schulfachräume in Klassenräume umgebaut werden müssen. Die Bürgerin appelliert an Gemeinde und Bauausschussvertreter:  Lasst es langsam angehen.
  • Antwort: Frau Ludewig weist darauf hin, dass eine ausreichende Fläche für die Gemeinde im Entwurf des Bebauungsplanes 80/2021 für einen Kita/Hort geplant ist. Die Gemeinde hat die zukünftige Entwicklung berücksichtigt. Natürlich passt die Gemeinde fortlaufend Bedarfe an. So ist die Gemeinde immer gewachsen. Herr Jöhling weist an dieser Stelle auf die rückläufige Einwohnerentwicklung hin: die Gemeinde habe vor 15 Jahren mal eine Kita in Klein-Ziethen schließen müssen.

Die Einwohnerfragestunde wird von Hrn. Jöhling abgebrochen, obwohl die Bürgerinnen und Bürger erkennbar weitere Fragen, die ihnen unter den Nägeln brennen, haben. Er lässt keine weiteren Fragen zu, da die 30 Minuten vorbei sind. Weder ein Mitglied des Bauausschusses noch der Bürgermeister greifen beruhigend ein. Die Konfrontation bleibt im Raum stehen. 

 

TOP 4: Beschluss über die Abwägung gem. § 1 (7) BauGB zum Aufhebungsverfahren des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Wohnpark Bahnweg-Schäferweg" im OT Vehlefanz, Einbringer: Verwaltung

  • keine wesentlichen Einwendungen, keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
  • Abstimmung: einstimmig empfohlen

TOP 5: Beschluss über die Aufhebung gem. § 10 (1) BauGB i.V. mit § 1 (8) BauGB des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Bahnweg-Schäferweg" im OT Vehlefanz, Einbringer: Verwaltung

  • Abstimmung: einstimmig empfohlen

TOP 6 Beschluss über die Abwägung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberkrämer " innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 80/2021 „Wohngebiet am Schäferweg“ im OT Vehlefanz gem. § 1 (7) BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB, Einbringer: Verwaltung

  • Jöhling weist darauf hin, dass das Bauprojekt kurz vor Ziel sei- der Bebauungsplan wird nach Beschluss der Gemeindevertretung und Bekanntmachung wirksam. 
  • Abstimmung: 6x ja - 1 x Enthaltung (C. Schneider)

TOP 7 Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 80/2021 "Wohngebiet am Schäferweg" im OT Vehlefanz., Einbringer: Verwaltung

  • Abstimmung: 6x ja - 1 x Enthaltung  (C. Schneider)

TOP 8 - Beschluss über die Abwägung gem. § 1 (7) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 80/2021 "Wohngebiet am Schäferweg" im OT Vehlefanz, Einbringer: Verwaltung

  • Einführung gilt für beide Baugebiete 80/2021 und 82/2022
  • Wesentliche Themen werden zusammengefasst
    • siehe Bild: 

 

TOP 9 Beschluss über die Satzung gem. § 10 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 80/2021 "Wohngebiet am Schäferweg" im OT Vehlefanz, Einbringer : Verwaltung

  • Abstimmung: 6 x Ja, 1 x Enthaltung 

TOP 10 Beschluss über die Abwägung gem. § 1 (7) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 82/2022 "Wohngebiet Schäferweg/Koppehof - am Bahnhof" im OT Vehlefanz., Einbringer: Verwaltung

  • Abstimmung: 6 x  Ja, 1 x Enthaltung 

TOP 11 Beschluss über die Satzung gem. § 10 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 82/2022 "Wohngebiet Schäferweg/Koppehof - am Bahnhof" im OT Vehlefanz, Einbringer: Verwaltung

  • Abstimmung: 6 x Ja, 1 x Enthaltung 

TOP 12 Informationen des Leiters des Bau- und Ordnungsamtes: 

Keine Informationen

TOP 13 Behandlung von Anfragen – öffentlicher Teil: 

Keine